Als Vorteile des Ehevertrages können genannt werden:
- Bindungswirkung der Parteien, d.h. verbindliche vertragliche Regelung
- Güterstandswahl und/oder Modifikation des Güterstandes, d.h. Anpassung des Güterstandes an die konkreten Vermögensverhältnisse und -bedürfnisse der Ehegatten (innerhalb der gesetzlichen Schranken; vgl. Prinzip der Typenfixierung und Prinzip der Typengebundenheit)
Als Nachteile des Ehevertrages sind zu nennen:
- Bindungswirkung auf lange Zeit und unabhängig sich verändernder Verhältnisse
- nur sehr restriktive einseitige Änderungsmöglichkeit
- bei unklaren Vertrags-Formulierungen: Auslegungsfragen / Rechtsunsicherheit