Die Motive für den Abschluss eines Ehevertrages sind vielfältig, z.B.:
- Güterrechtliche Meistbegünstigung des Ehegatten (sog. „Meistbegünstigungs-Ehevertrag“)
- Güterrechtlicher Ausschluss des Ehegatten (Gütertrennung)
- Ausgliederung eines Unternehmens eines Ehegatten (sog. „Eigengutunternehmen“)
- Vorschlags-Beteiligungs-Varianten je nach Auflösungsgrund (Tod / Ehescheidung)
- etc.
Literatur
- WIDMER CARMEN LADINA, Gestaltungsmöglichkeiten von Eheverträgen und Scheidungskonventionen, ZBJV 145/2009 S. 419 ff.