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Ehevertrag

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Exkurs: Anerkennung ausländischer Eheverträge

Rechtsgebiet:
Ehevertrag
Stichworte:
Ehevertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausländische Eheverträge werden in der Schweiz anerkannt, wenn der Ehevertrag

  • formgültig ist, d.h., wenn er
    • dem auf den Ehevertrag anwendbaren Recht oder
    • dem Recht am Abschlussort entspricht (IPRG 56).
  • und das im Ehevertrag gewählte Recht entweder
    • das gemeinsame Wohnsitzrecht oder
    • das Heimatrecht eines der Ehegatten ist (IPRG 52 Abs. 2).

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