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Ehevertrag

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Aufgrund auflösend bedingten Ehevertrags

Rechtsgebiet:
Ehevertrag
Stichworte:
Ehevertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Gütertrennungs-Ehevertrag kann mit einer auflösenden Bedingung versehen werden.

  • Bei Bedingungseintritt erfolgt eine Vertragsauflösung und zwar (sofern nicht anders vereinbart) mit Wirkung ab Bedingungseintritt, d.h. ex nunc (OR 164 Abs. 2).
  • Es kommt neu der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zur Anwendung, ausser die Ehegatten haben stattdessen (mittels früherem Ehevertrag) die Gütergemeinschaft bestimmt. Aufgrund des Güterstandswechsels ist zunächst die Gütertrennung auseinanderzusetzen; vgl.“Güterrechtliche Auseinandersetzung“.

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