Der Gütergemeinschafts-Ehevertrag kann zwischen den Eheleuten auch kurz nach Eheschliessung geschlossen werden.
- Es handelt sich auch hier i.d.R. um einen erstmaligen Gütergemeinschafts-Ehevertrag bzw. um eine erstmalige Gütergemeinschaftsbegründung mit Wirkung ab Eheschliessungszeitpunkt (d.h. rückwirkend).
- Mit diesem erstmaligen Ehevertrag wird eine Gütergemeinschaftsart gewählt (Allgemeine Gütergemeinschaft, Errungenschaftsgemeinschaft oder Aussschlussgemeinschaft) und gegebenenfalls modifiziert (z.B. Gesamtgutanteil-Bestimmung und/oder bestimmte Teilungsregeln).