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Ehevertrag

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Verfahren

Rechtsgebiet:
Ehevertrag
Stichworte:
Ehevertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Verfahren zum Abschluss eines Gütergemeinschafts-Ehevertrages gliedert sich in der Regel in folgende Schritte:

  1. Allgemeine Informationsbeschaffung der Brautleute/Ehegatten
    • Bezugsquellen:
    • öffentlich zugängliche Quellen
    • Behörden-Publikationen
    • etc.
  2. Konkrete ehegüterrechtliche Beratung durch Fachperson
    • Oftmals kombiniert mit erbrechtlicher Planung (Nachlassplanung).
    • Aufgrund sämtlich relevanter, im heutigen Zeitpunkt zur Verfügung stehender Informationen und Umstände, insbesondere (nicht abschliessend):
      • Heutige Familien-Situation (Stammbaum)
        • Gemeinsame Nachkommen
        • Nicht gemeinsame Nachkommen
        • Eltern
      • Familienplanung
        • Weitere Nachkommen
      • Heutige und voraussichtlich künftige berufliche Situation der Ehegatten
        • Arbeitstätigkeit
        • Arbeitspensum
        • Angestelltenverhältnis / Selbständigerwerbend
        • Eigene Gesellschaft (Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft)
      • Heutige und künftige Vermögensverhältnisse
        • Grundstücke
        • Vermögen aufgrund Erwerbseinkommen
        • Anwartschaften
      • Ansprüche/Anwartschaften aus der Vorsorge:
        • AHV/IV
        • BVG
        • Säule 3a und/oder 3b
      • Konkrete Bedürfnisse und Wünsche der Ehegatten
    • Aufzeigen der Unterschiede, Vor- und Nachteile der verschiedenen Gütergemeinschaftsarten (vgl. Gütergemeinschaft)
    • Aufzeigen der Vor- und Nachteile der Gütergemeinschaft bzw. der drei möglichen Gütergemeinschaftsarten gegenüber:
      • Errungenschaftsbeteiligung gemäss Gesetz
      • Errungenschaftsbeteiligung modifiziert
      • Gütertrennung
  3. Evaluation und Entscheidfindung der Brautleute/Ehegatten
  4. Redaktion Ehevertrags-Entwurf durch Fachperson / Besprechung mit Brautleute/Ehegatten
  5. Öffentliche Beurkundung durch Urkundsperson
    • Zum Verfahren der öffentlichen Beurkundung siehe: Vertragsform

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